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   VGH Bayern, 19.12.2008 - 12 ZB 07.2401   

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https://dejure.org/2008,72922
VGH Bayern, 19.12.2008 - 12 ZB 07.2401 (https://dejure.org/2008,72922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2008 - 12 ZB 07.2401 (https://dejure.org/2008,72922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - 12 ZB 07.2401 (https://dejure.org/2008,72922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    UnterhaltsvorschussrechtErnstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils verneint;Ersatzpflicht des Elternteils, bei dem der Berechtigte lebt;Fahrlässiges Unterlassen einer Anzeige von Änderungen in den Verhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 28719
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2008 - 12 ZB 07.2401
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2008 - 12 ZB 07.2401
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 5 B 553/04

    Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss bei Wiederverheiratung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2008 - 12 ZB 07.2401
    Ausreichend ist damit nach der gesetzesübergreifenden Begriffsbestimmung des § 276 Abs. 1 BGB, wenn der Kläger mit Blick auf die ihm obliegende Anzeigepflicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat (vgl. SächsOVG vom 17.11.2005 Az. 5 B 553/04).
  • VG Ansbach, 02.07.2009 - AN 14 K 08.02214

    Dauerndes Getrenntleben nicht gegeben wenn laufende Unterstützungsleistungen den

    Es bedarf insoweit also keiner groben, sondern lediglich einer einfachen Fahrlässigkeit, wobei ausreichend damit ist nach der gesetzesübergreifenden Begriffsbestimmung des § 276 Abs. 1 BGB, wenn der Kläger mit Blick auf die ihm obliegende Anzeigepflicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat (vgl. BayVGH vom 19.12.2008, Az.: 12 ZB 07.2401).

    Zumindest hätte sie diesbezüglich rechtlichen Rat, etwa beim Stadtjugendamt der Beklagten, einholen müssen (vgl. auch BayVGH vom 19.12.2008, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2014 - 12 A 1729/13

    Umfang der Anzeigepflicht des Jugendamtes bezüglich des Aufenthalts eines Kindes

    - 5 C 20.11 -, BVerwGE 144, 306, juris; Beschluss vom 22. Juni 2006 - 5 B 42.06 u. a. -, juris; HessVGH, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 10 D 2134/12 -, NJW 2013, 3321, juris; BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 12 ZB 07.2401 -, juris; SächsOVG, Urteil vom 17. November 2005.
  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1975

    Beweisantizipation im PKH-Verfahren für Klage gegen Ersatz von

    Es reicht insofern einfache Fahrlässigkeit (BVerwG, B.v. 22.6.2006 - 5 B 42/06 - BeckRS 2006, 24493 Rn. 7; BayVGH, B.v. 19.12.2008 - 12 ZB 07.2401 - BeckRS 2008, 28719 Rn. 6).
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